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Satzung

vom 03.03.2006 (aktuelle Version)

Präambel

Die Mitgliederversammlung hat am 04.06.2004 die nachstehende Satzung des Schachverein Welper 1922 e.V. beschlossen.
Die Neufassung wurde durch den Wunsch notwendig sich beim Amtsgericht als Verein eintragen zu lassen. Die Satzung wurde geändert am 03.03.2006.



§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit

1. Der Verein führt den Namen Schachverein Welper 1922 e.V. (Kurzform: SV Welper 1922 e.V.) und hat seinen Sitz in Hattingen.

2. Er ist beim Amtsgericht Hattingen ins Vereinsregister einzutragen.

3. Er wird im folgenden Verein genannt.


§ 2 Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Schachsportes als einer wichtigen kulturellen Gemeinschaftsaufgabe

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

3. Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell, ethnisch und weltanschaulich neutral.

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Durchführung von schachlichen Veranstaltungen.

6. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

6. Der Verein ist berechtigt zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Zwecke Arbeitsverhältnisse abzuschließen und Honorare zu zahlen.


§ 3 Mitgliedschaft des Vereins in anderen Organisationen

Der Schachverein Welper 1922 e.V. ist Mitglied des Deutschen Schachbundes nebst seiner Untergliederungen und des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen, mit allen sich aus diesen Mitgliedschaften ergebenden Rechten und Pflichten. Der Verein kann weitere Mitgliedschaften begründen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder dem Vereinszweck för